Politik & Gesellschaft
Kinderbetreuungsangebote Kanton Graubünden
Kindertagesstätten / Kinderkrippen (Kita)
In Graubünden umfasst der Begriff Kita in dieser Kategorie Kindertagesstätten und Kinderkrippen für Babies, Kleinkinder und Vorschulkinder (nicht schulergänzende Angebote, die teilweise ebenfalls Kita genannt werden).
Kitas bieten halbtags oder ganztags Betreuung, oft inklusive Mahlzeiten, und unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kinder werden in einer sicheren, pädagogisch begleiteten Umgebung betreut. Trägerschaften sind meist kommunale Einrichtungen, Vereine oder private Träger.
Schulergänzende Kinderbetreuung (SEB)
Die schulergänzende Betreuung richtet sich an Schulkinder und umfasst Mittags- und Nachmittagsbetreuung. SEB-Angebote unterstützen und fördern die Kinder bei Hausaufgaben, Freizeitaktivitäten und sozialer Entwicklung. Die Betreuungsangeboten werden in Graubünden als weiter gehende Tagesstrukturen bezeichnet (ausser die Ferienbetreuung).
Viele schulergänzende Betreuungsangebote bieten auch Ferienbetreuung, sodass Eltern ihre Kinder während Schulferien flexibel betreuen lassen können. Die Betreuung erfolgt tage-, halbtags- oder stundenweise und wird meist von Schulgemeinden oder kommunalen Einrichtungen jedoch teilweise auch von Vereinen angeboten.
Tagesfamilien (TAF)
Eine Tagesfamilie betreut Kinder einer anderen Familie tagsüber oder nachts in ihrem eigenen Zuhause. Tagesfamilien haben häufig eigene Kinder, sodass die Betreuung familiär und individuell gestaltet wird.
Die Betreuung ist flexibel und kann an die Arbeitszeiten der Eltern angepasst werden. Kinder aller Altersstufen – vom Kleinkind bis zum Schulkind – können betreut werden.
Nanny-Angebote fallen ebenfalls in diese Kategorie und ermöglichen eine individuelle Betreuung direkt im Haushalt der Familie.
Viele Tagesfamilien (zum Teil auch Nannies) werden über Tagesfamilienorganisationen vermittelt, die Vermittlung, Lohn, Versicherungen und fachliche Begleitung sicherstellen.
Mehr Informationen und offizielle Hinweise zur Kinderbetreuung in Graubünden finden Sie beim Kantonalen Sozialamt Graubünden.
Informationen zu Plätzen, Kosten und Angeboten erhalten Eltern bei den jeweiligen Trägerschaften:
Kinderbetreuung finden
Gesetzliche Grundlagen
Die Rahmenbedingungen für die vorschulische Kinderbetreuung sind in der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern festgelegt.
Ergänzend gilt in Graubünden das Pflegekindergesetz, das die Voraussetzungen für die Bewilligung aller Vorschulbetreuungseinrichtungen festlegt, die beim Kantonalen Sozialamt Graubünden eingeholt werden müssen.
Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden (KIBEG) und die dazugehörige Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden (KIBEV) regeln die Anerkennung von Einrichtungen und bilden die Grundlage für die Vergünstigungen der Elternbeiträge.
Alle Betreuungsangebote der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden müssen beim Kantonalen Sozialamt Graubünden anerkannt sein, bevor Vergünstigungen geltend gemacht werden können. Die Richtlinien und Gesuchsformulare für die Bewilligung finden Sie auf der Website des Sozialamts Graubünden.
Betreuungsangebote für Kindergarten und Schulkinder unterstehen dem Amt für Schule und Sport Kanton Graubünden (AVS) und werden durch die Verordnung über weitergehende Tagesstrukturen geregelt (exkl. Ferienbetreuung, diese unterliegt der Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung).
Kinderbetreuungskosten
Unter Kinderbetreuungskosten versteht man sowohl die Vollkosten, welche die Betreuung eines Kindes in einer Kita oder durch eine Tagesfamilie verursacht, als auch die Kosten, welche die Eltern bezahlen müssen.
Betreuungstarife
Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Graubünden legen ihre Tarife für die Kinderbetreuung selbst fest. Diese dürfen jedoch nicht über die von der Regierung pro Betreuungseinheit und Kind festgelegten Höchsttarife hinausgehen.
Die Betreuungseinrichtungen finanzieren sich hauptsächlich über die von ihnen festgelegten Betreuungstarife. Diese können je nach Institution erheblich variieren und sind so gestaltet, dass eine wirtschaftliche und nachhaltige Führung der Einrichtungen ermöglichen.
Vergünstigungen für Familien
Familien erhalten einkommensabhängige Vergünstigungen, die direkt auf die Betreuungskosten angerechnet werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des steuerbaren Einkommens und Vermögens gemäss Artikel 8a und Artikel 8b des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung (KPVG) (Vgl. dazu Abschnitt: «2. Vergünstigungen» des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung).
Im Kanton Graubünden werden Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung auf Basis der sogenannten Normkosten (CHF 116.60 pro Tag) berechnet und nicht auf den Vollkosten. Die Normkosten werden vom kantonalen Sozialamt auf Basis der durchschnittlichen Kosten der anerkannten Angebote im gesamten Kanton Graubünden berechnet. Sie berücksichtigen ausschliesslich anerkannte Aufwendungen und enthalten keine Verpflegungskosten. Die Vollkosten hingegen, entsprechen den tatsächlichen, effektiven Kosten einer Betreuungseinrichtung.
Eltern können ihren Anspruch über das Online-System quint prüfen. Nach Anmeldung des Kindes bei einer anerkannten Einrichtung meldet diese die Betreuung automatisch an das Sozialamt. Anschliessend erhalten Eltern eine Einladung, ein quint-Konto einzurichten und die Vergünstigung online zu beantragen. Dazu gibt es ein Erklärvideo für Erziehungsberechtigte.
Die rechtlichen Grundlagen für Vergünstigungen bilden das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (KIBEG) und die Verordnung (KIBEV).
Weitere Informationen zur Kinderbetreuung und zu Vergünstigungen finden Sie auf der Website des Kantonalen Sozialamts Graubünden.
Kontaktdaten für Fragen zu den Vergünstigungen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie unter Kantonales Sozialamt Kontakt / FAQ.