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Lockerungsmassnahmen betreffend das Singverbot
Singkreise und weitere gesangliche Aktivitäten von Kindern sind gemäss der Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden per 1. März 2021 wieder erlaubt. Schutzvorkehrungen unter den anwesenden Erwachsenen (Tragen von Hygienemasken und Abstandhalten) müssen eingehalten und im betrieblichen Schutzkonzept festgehalten werden.
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