HALLOHALLOHALLO
NewsFachverbandKinderbetreuungStellenmarktGesetzliches
Entschädigung für öffentlich-rechtliche familienergänzende Betreuung
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Die Anpassungen betreffen auch die familienergänzende Betreuung. Auch die von der öffentlichen Hand geführten Organisationen werden für ihre Ausfälle entschädigt und erhalten nachträglich 20 Mio. Franken.
Entschädigung für öffentlich-rechtliche familienergänzende Betreuung
Informationen Coronavirus
MitgliederVorstandZiele
Über den Fachverband
Sie suchen...
offene StellenKinderbetreuung
Infos zu...
gesetzliche Grundlagen
Fachverband Kinderbetreuung Graubünden
Geschäftsstelle
Reichsgasse 25
7000 Chur
info@kinderbetreuung-gr.ch
Bürozeiten: 
Montag, 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 8.30 bis 11.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 081 250 31 43
> News
> Fachverband
> Kinderbetreuung
> Stellenmarkt
> Gesetzliches
‍