Die gesetzlichen Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden
Die Rahmenbedingungen für alle Bereiche der Kinderbetreuung sind in der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern verankert.
Ergänzend zu dieser Verordnung gilt in Graubünden das Pflegekindergesetz.
Es legt die Voraussetzungen für die Bewilligung fest, die für alle Einrichtungen beim Kantonalen Sozialamt Graubünden eingeholt werden müssen.
Die Richtlinien und Formulare für die Gesuche um eine Bewilligung finden Sie unter http://www.gr.ch/DE/.......
Kanton und Wohnsitzgemeinden der Kinder zahlen Betriebsbeiträge an Krippen, Kindertagesstätten, Mittagstische und Tagesfamilienvermittlungsstellen. Die Grundlage für die Beiträge der öffentlichen Hand bildet das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden und seine Ausführungsbestimmungen. Voraussetzung für die Gewährung von Beiträgen ist die Anerkennung der Einrichtung durch das Kantonale Sozialamt Graubünden (Art. 8 Gesetz Kinderbetreuung).
Eine der Bedingungen für die Anerkennung der Einrichtungen besteht darin, dass die Wohnsitzgemeinden der Kinder den Bedarf an Betreuung anerkennen und bereit sind, dafür die vorgeschriebenen Beiträge zu bezahlen.