Die Betreuungsformen
1. Familienergänzende Betreuungsangebote sind ...
Die Kinderkrippe
Kinderkrippen sind Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter. Die Öffnungszeiten sind fix geregelt: Die Betreuung erfolgt an Werktagen von ca. 06.45 bis 19.45 Uhr. Mit Ausnahme von 2-3 Wochen Betriebsferien sind die Krippen ganzjährig geöffnet.
In einer Kinderkrippe werden die Kinder in der Regel in Gruppen von ca. 12 Kindern altersdurchmischt betreut. Die Kinder werden tage- oder halbtageweise betreut und erhalten Mittagessen und Zwischenmahlzeiten.
Die Kindertagesstätten (Kita)
Der Begriff wird in Graubünden für verschiedene Einrichtungen verwendet: Einige Kitas sind Krippen, andere eher Schülerhorte. Kitas bieten oft Mittags- und Aufgabenbetreuung für Schulkinder an.
Die Kinder werden tage-, halbtage- oder stundenweise betreut, gefördert und in ihren Freizeitaktivitäten unterstützt.
Die Tagesfamilie
Eine Tagesfamilie betreut eines oder mehrere Kinder einer anderen Familie tags- oder nachtsüber bei sich zu Hause. Meist haben die Tagesfamilien zusätzlich eigene Kinder. Es werden Kinder jeder Altersstufe betreut. Die Betreuungszeit ist an keine Öffnungszeiten gebunden, sie ist daher flexibel und kann auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden. Viele Tagesfamilien werden durch Tagesfamilienvereine vermittelt. Die Eltern und Tageseltern sind darin in einer einheitlichen Organisationsstruktur mit einheitlichen finanziellen Regelungen und fachlicher Unterstützung eingebettet. Begleitung, Aus- und Weiterbildung, Inkasso, Lohnzahlungen, Versicherungsschutz (AHV, Unfall, Haftpflicht) wird durch die Vermittlungsstellen geregelt.
Die Kinderbetreuerin
Kinderbetreuerinnen können privat von den Familien angestellt werden. Die Betreuerin kommt zu den vereinbarten Zeiten in den Familienhaushalt. Die Kinder können zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und die Schule/den Kindergarten besuchen. Die Betreuungszeiten und Aufgaben (Kinderbetreuung, ev. Hausarbeiten) werden in einem Anstellungsvertrag geregelt.
Die Beratungsstelle Kinderbetreuung Chur vermittelt auch organisierte Kinderbetreue¬rinnen. Diese sind Angestellte des Vereins, der ihren Lohn bezahlt, Versicherungs¬schutz bietet und das Inkasso bei den Eltern besorgt.
Der Mittagstisch
Mittagstische sind Betreuungseinrichtungen, die sich in erster Linie an Schulkinder wenden. Die Öffnungszeiten sind sehr unterschiedlich. Sie variieren zwischen ein bis vier Mal pro Woche. Die Kinder werden während der Mittagspause, zusätzlich eventuell vor und nach der Schule betreut. Über den Mittag werden sie mit einer ausgewogenen, kindergerechten Mahlzeit verpflegt. Die Kinder können zudem spielen und/oder Hausauf- gaben erledigen. Die Trägerschaften dieser Mittagstische sind z.T. Schulbehörden, aber auch Privatpersonen bieten sie an.
2. Besondere Formen der Kinderbetreuung sind ...
Die Pflegefamilie
Eine Pflegefamilie ist eine Familie, die ein fremdes oder verwandtes Kind mit oder ohne Entgelt während der Woche oder dauernd zur Pflege und Erziehung bei sich hat. Wer ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchte, muss vorerst beim Kantonalen Sozialamt Graubünden um eine Bewilligung nachsuchen. Um abzuklären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, besucht eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter die zukünftige Pflegefamilie und führt mit dieser ausführliche Gespräche über soziale Anforderungen, persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten, Motivationen und Wünsche.
Die SOS-Pflegefamilie
Diese Pflegefamilie ist speziell darauf vorbereitet, um Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen (akute Erkrankung oder Krise der Erziehungsberechtigten, Kindsmissbrauch, Gefahr der Entführung usw.) sofort bei sich aufzunehmen und sie während einer gewissen Zeit (während höchstens drei Monaten) zu betreuen, bis eine definitive Lösung gefunden worden ist.
Der Entlastungsdienst
für Eltern mit behinderten Kindern oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen vermittelt Pflegefamilien für Ferien, Wochenenden oder andere regelmässige Betreuungsformen, die die Eltern, Pflegefamilien o.ä. in der schwierigen Betreuung unterstützen. Solche Angebote werden z.Z. nur von den Regionalen Sozialdiensten sowie von der Beratungsstelle Kinderbetreuung Chur vermittelt.
Weitere Auskünfte erteilen: www.sozialdienst.gr.ch www.kibe-chur.ch
3. Weitere Formen der Kinderbetreuung sind ...
Der Babysitter
Keine der Mitgliedorganisationen des Fachverbands vermittelt Babysitter. An einigen Orten gibt es spezielle Kontakt- und Vermittlungsstellen dafür, so z.B.
Babysitter-Vermittlung
Frau Bettina Hoch
Schulweg 4, 7204 Untervaz
Tel. 081 302 23 53 oder 079 783 59 77
Das Rote Kreuz Graubünden bietet Kurse für Jugendliche an, die sich als Babysitter zur Verfügung stellen. Siehe www.srk-gr.ch
Das Au Pair
Au Pairs sind in der Regel junge Frauen, die mit einer Ausbildungsabsicht (Sprache, Berufsvorbereitung, Haushalt) in das Gastland reisen. Sie wohnen im Hause der Gasteltern mit und betreuen – nebst dem Besuch einer Schule – teilzeitlich deren Kinder. Nähere Auskünfte erteilt:
Pro Filia
Fontanastrasse 16
7000 Chur
Tel. 081 252 93 33
E-Mail: gr[at]profilia.ch
Das Leihnani
Leihnanis sind Frauen, die sich anbieten, als „Leihgrossmutter“ ins Haus einer Familie zu gehen und die Kinder zu hüten, wenn deren Eltern abwesend sind. Sie erhalten pro Stunde Fr. 8.- bis 15.- plus Spesen vergütet.
Weitere Auskünfte erteilen:
Compogna GR
Margrit Geyer, Einsatzleiterin
Dammweg 38, 7000 Chur
Tel. 081 353 57 85
Die Spielgruppen
Spielgruppen wenden sich an Kinder ab ca. 2 Jahren bis zum Kindergartenalter. Die Kinder werden in konstante Gruppen von 6 bis 10 Kindern aufgenommen und durch erfahrene, ausgebildete SpielgruppenleiterInnen betreut. Spielgruppen sind keine Einrichtungen der Kinderbetreuung. Im Zentrum aller Aktivitäten steht das gemeinsame Tun: singen, malen, spielen, lärmen, Geschichten hören und anderes mehr.